| Gegenstand | Die eigenverantwortliche, unabhängige und weisungsfreie Wahrnehmung freiberuflicher Berufsaufgaben der Innenarchitekten nach § 1 des Bremischen Architektengesetzes in der jeweils gültigen Fassung (BremArchG), insbesondere die Planung innenarchitektonischer Projekte im öffentlichen und privaten Bereich. |