| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Architekten. Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung sowie die Erbringung von Leistungen nach der HOAI. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. |