| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer Eigenschaft als Steuerberater, insbesondere die Durchführung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des § 57 Absatz (4) Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen. |