Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Übernahme von Aufträgen, die zu der Berufstätigkeit von Steuerberatern gehören, deren Ausführung durch die Gesellschafter und die in Diensten der Gesellschaft stehenden Steuerberater eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung des Berufsrechtes und ihrer Berufspflicht erfolgt.