| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; mit der Befugnis die Partnerschaft bei Rechtsgeschäften bis 3.000,00 EUR sowie für das Geschäftskonto der Partnerschaft allein zu vertreten. Bei Verfügungen über mehr als 2.500,00 EUR ist die vorherige Zustimmung des anderen Partners einzuholen. |