| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die Partnerschaft umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung von Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Übernahme von gerichtlichen und außergerichtlichen Mandaten. Die Partnerschaft kann ferner alle Tätigkeiten ausüben, die mit dem Beruf der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts vereinbar sind, insbesondere die Erstellung von Gutachten, die Durchführung von Mediationen, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie die Durchführung von Vorträgen und Seminaren. |