Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand und Zweck der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der als Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer sowie die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.