| Gegenstand | Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten/Ingenieure zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. |