Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berusfausübung als Unternehmensberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Gegenstand ist insbesondere - Unternehmensberatung - Förderungsmaßnahmen - Private Equtiy - Finanzierungsberatung - Training/Coaching/Dozententätigkeit - Beratung in- u. ausländischer Unternehmen - Expansionsberatung für Auslandsgeschäfte |