Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jedem Partner kann die Befugnis erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner durch Erbringung von Ingenieurleistungen für Projekte im Straßen-, Tief-, Landschafts- und Sportanlagenbau