| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen laufenden Betrieb der Gesellschaft hinausgehen, bedürfen eines vorherigen Gesellschafterbeschlusses. Dies gilt insbesondere für Geschäfte ab einer Summe von 300,00 EUR. |