Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
ist die gemeinsame Berufsausübung der Partner innerhalb des Vermessungsbüros am Sitz der Partnerschaft zur Durchführung von vermessungstechnischen Aufgaben, die außerhalb des hoheitlichen Tätigkeitensfeldes liegen.