| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung sowie jede weitere Tätigkeit der Partner, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfangs ausgeübt werden kann, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG |