mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen der o.g. Berufe zulässigen Tätigkeiten.