| Gegenstand | a) Die Erstellung von Schadensgutachten, Beweissicherungsgutachten, Technischen Gutachten,
Verkehrsgutachten, Wertgutachten und Gerichtsgutachten für Maschinen, Luft-, Wasser- und
Landfahrzeuge
b) die Durchführung von Unfallaufnahme- und Rekonstruktion
c) die Durchführung von Fahrzeugprüfungen- und Abnahmen nach §§ 29, 19 Abs. 3, 47a StVZO sowie aller weiteren Prüfungen und Abnahmen, für die entsprechende
Berechtigung besteht.
d) die Erstellung von Gutachten über den Verdienstausfall im gewerblichen Güter- und
Personenverkehr, die Durchführung von Beratungen in den Bereichen Konstruktion, Produktion, Vertrieb, Service sowie Betrieb und Umweltschutz von Maschinen, Luft-, Wasser- und Landfahrzeugen und in den in den Punkten a) bis c) genannten Bereichen sowie die Vornahme aller diesen Zweck fördernden Maßnahmen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland. |