| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung ist jeder Partner, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist, allein ermächtigt. Partner, die nicht Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind, dürfen die Partnerschaft nur mit einem Partner, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist, vertreten. Partnern, die nicht Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind, kann durch Partnerbeschluss Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. |