| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung als Diplom-Psychologen. Vornehmlich soll eine Tätigkeit im Bereich der Organisationsberatung einschließlich Training/Supervision/Coaching ausgeübt werden. Zum Gegenstand gehören auch alle im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des Berufsrechts der Diplom-Psychologen zulässig sind. |