| Gegenstand | Gemeinschaftliche Ausübung von freischaffenden Architektentätigkeiten bei gleichzeitiger Wahrnehmung der gesetzlichen Berufsaufgaben der Architekten gem. §§ 1, 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten aus den Bereichen Städtebau, Architektur und Innenarchitektur, insbesondere die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Landschaften und Freianlagen sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung von Vorhaben zusammenhängenden Fragen. Ferner die Koordinierung und Überwachung baulicher Ausführungen. |