| Gegenstand | Die Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand ist die Ausübung des Freien Berufs des beratenden Betriebswirts. |