Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten, nämlich die Erbringung von freiberuflichen Leistungen im Bereich der Architektur,
insbesondere Planungs- und Überwachungsleistungen und Generalplanerleistungen.