| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Ausübung von freischaffenden Architektentätigkeiten in Wahrnehmung der gesetzlichen Berufsaufgaben der Architekten gemäß §§ 1, 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) zusammen. Insbesondere die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen. Ferner die Koordinierung und Überwachung baulicher Ausführungen. |