Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus allen Bereichen der HOAI (z.B. Architektur, Innenarchitektur, Land-chaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrsanlagen, Ingenieurbau, etc.).