| Gegenstand | Die gemeinsame Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters und Rechtsanwaltes im berufsrechtlich zulässigen Umfang. Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. |