mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 Nr. 2 StBerG. Die Partnerschaft ist nicht Steuerberatungsgesellschaft iSd § 49 StBerG.