mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinsame, beratende und gestaltende Berufsausübung von Psychologen und Kommunikationswirten. Es können auch andere Berufsträger der wirtschaftsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.