Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Architekten und Ingenieure, die Tätigkeit als Gutachter und freie Berater und die Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten irn Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen.