Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten in Wahrnehmung der gesetzlichen Berufsaufgaben der Architekten gemäß §§ 1, 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Architektenleistungen. |