| Gegenstand | Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs als Architekten und Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gem. §§ 1 und 2 ABKG, die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und entspricht der im Namen genannten Berufsbezeichnung im Wesentlichen. |