mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten in einer Partnerschaftsgesellschaft für eine von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs-, und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und Städtebaus.