| Gegenstand | Berufsaufgaben nach Art. 3 BauKaG in gemeinschaftlicher Berufsausübung der Partner als Ingenieure in einer Partnerschaftsgesellschaft mbB. Zweck der Partnerschaft ist die eigenverantwortliche, von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet des Tief- und Ingenieurbaus sowie die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076. |