| Gegenstand | die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Zahnärzte. Zum Gegenstand der Partnerschaft gehören auch alle in Zusammenhang mit der Partnerschaft stehenden Geschäfte. Darüber hinaus ist Gegenstand der Partnerschaft jede weitere Tätigkeit der Partner, die im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen ausgeübt werden kann und ausgeübt wird, zulässig. |