Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung des Architektenberufs und die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Generalplanung, VGV-Verfahren, Brandschutzplanung und energetischen Nachweisen.