Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekt/beratender Ingenieur und die damit verbundene Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur/Ingenieurleistungen im Rahmen des beruflich zulässigen Umfangs.