| Gegenstand | gemeinschaftliche Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne des Art. 3 Abs. 1 und 6 BauKaG, insbesondere die Erbringung von gestaltenden, technischen und wirtschaftlichen Planungsarbeiten, sowie Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus; ferner die Erbringung von Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Tätigkeiten in den Bereichen Sicherheits- und Gesundheitskoordination |