Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Architekten, insbesondere die Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Planungen aller Art im Bauwesen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben.