Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Traunstein
Nummer der Partnerschaft:
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PR 240
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Matthias Otto & Partner Partnerschaft mit beschränkter
Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft
b)
Rosenheim
c)
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater
a)
Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen
der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
b)
Partner:
Otto, Matthias, Steuerberater, Kolbermoor, *XX.XX.1957
Partner:
Otto, Matthias, Steuerberater, Kolbermoor, *XX.XX.1990
a)
Partnerschaft
a)
24.06.2022
Latsch
2
c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigketen i.S. v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
(3) Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten,
soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der
seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung
oder in deren Nahbereich hat.
a)
10.08.2022
Gesell
Abruf vom 05.01.2025