Ausübung des selbständigen Berufes des Rechtsanwalts durch die Partner Michael Siegle und Melanie Siegle und des Zahnarztes durch die Partner Dr. Eberhard Siegle und Dr. Peter Klotz. Die Partner Dr. Eberhard Siegle und Dr. Peter Klotz werden jedoch nur gutachterlich und beratend tätig; sie üben in der Partnerschaft nicht die Zahnheilkunde am Menschen aus