Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs