| Gegenstand | Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie der damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, ohne unvereinbare Tätigkeiten, insb. gewerbliche Tätigkeiten i.S. von § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte |