| Gegenstand | Gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes als Ingenieure; insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens der Partnerschaft die Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Beratenden Ingenieurs i.S.v. Art. 3 Abs. 5 BauKaG, d.h. die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens. |