| Gegenstand | Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt im Rahmen des gesetzlichen und berufsrechtlichen zulässigen Umfangs. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz und den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. |