Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partnerinnen in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Hebammen im Rahmen des Betriebs eine Hebamme geleiteten Einrichtung (Geburtshaus) iSd § 24 f S. 2 SGB V sowie die Untervermietung der angemieteten Räumlichkeiten an Hebammen. |