| Gegenstand | die Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure insbesondere der eigenverantwortlichen und unabhängigen Erbringung von Ingenieurdienstleistungen mit den Schwerpunkten Tragwerksplanung, Betoninstandsetzung und Bauwerksprüfung. Darüber hinaus können sämtliche Planungsleistungen des Bauwesens erbracht werden, soweit Partner der Gesellschaft als Beratende Ingenieure hierfür berechtigt sind. Die für Beratende Ingenieure nach dem BauKaG bestehenden Pflichten werden von der Partnerschaft beachtet. Die Aufträge werden, soweit zulässig, im Namen der Partnerschaft angenommen. Soweit Aufträge nicht von der Partnerschaft, sondern nur von einem einzelnen Partner angenommen werden können, etwa Vorbehaltsaufgaben wie z.B. Gutachteraufträge, werden die Honorare hieraus im Innenverhältnis für Rechnung der Partnerschaft behandelt. Prüfingenieurleistungen sowie Leistungen als Prüfsachverständiger sowie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nicht Gegenstand des Gesellschaftszwecks der Partnerschaft. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich vielmehr um Vorbehaltsaufgaben, die von den Partnern, welche über die entsprechende Anerkennung verfügen, jeweils selbständig, auf eigene Rechnung und Verantwortung und frei von Weisung ausgeübt werden. Zur Ausübung der Tätigkeit Prüfingenieur/Prüfsachverständiger/öbuv Sachverständiger ist jeder Partner von seinen übrigen Aufgaben und Pflichten nach diesem Gesellschaftsvertrag freigestellt. |