| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Partner vertritt einzeln, sofern die Partnerschaft nicht zu einem höheren Betrag als 1.000 EURO verpflichtet wird. Im übrigen vertreten die Partner gemeinschaftlich. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |