Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die für Zahnärzte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß Zahnheilkundegesetz (ZHG), insbesondere die Ausübung des Berufes des Zahnarztes. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Zahnarztes nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.