Code: Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. (093)
Gegenstand
Gemeinsame Berufsausübung als Rechtsanwalt, Steuerberater und Unternehmensberater. Die Tätigkeit der Unternehmensberater ist auf die freiberuflichen Tätigkeiten im Sinne von §§ 50 Abs. 3, 57 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3, 1 Hs. StBerG beschränkt.