Tag der ersten Eintragung: 07.01.2005. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gemeinschaftliche Ausübung des Berufs der Partner als Rechtsanwälte. Der Gegenstand der Partnerschaft kann durch die Aufnahme entprechender Berufsträger auf weitere freie Berufe, insbesondere derjenigen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausgedehnt werden, sofern nach dem anwendbaren Recht und den jeweiligen Berufsordnungen eine Verbindung in einer Partnerschaft zulässig ist. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig. Insbesondere dürfen keine Tätigkeiten für die Partnerschaft übernommen werden, die zu einer gewerbesteuerlichen Infizierung der Partnerschaft führen können. Die Partnerschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berichtigt, die dem Gegenstand der Partnerschaft förderlich sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen.