Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung bei der Beratung und Vertretung in patentanwaltlichen Angelegenheiten im Sinne des § 3 Patentanwaltsordnung und der Beratung und Vertretung in Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Europäischen Patentamts und des Einheitlichen Patentgerichts.