| Gegenstand | Die gemeinsame Ausübung aller rechtsanwaltlichen Tätigkeiten auf für Rechtsanwälte offenen Gebieten, somit ist Gegenstand der Partnerschaft die für Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2ff PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen. |