Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs deren Gegenstand die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sind. |